Die elektronische Signatur
Die elektronische Signatur bietet die Möglichkeit, Dokumente rechtsgültig zu unterzeichnen. Dieses Verfahren ist in Österreich durch das Signaturgesetz geregelt.
An der Universität Graz werden studienrechtliche Erledigungen des Rektorats sowie Anerkennungsbescheide an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät mit einer qualifizierten Unterschrift (Handy-Signatur) digital unterzeichnet.
Die Handy-Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und bietet Schutz vor Dokumenten- und Inhaltsfälschungen. Sie fungiert als elektronischer Ausweis, mit dem behördliche oder privatwirtschaftliche Schriftstücke einfach und schnell rechtsverbindlich unterschrieben werden können. Mögliche Manipulationen oder Übertragungsfehler sind damit sofort erkennbar. Das verwendete qualifizierte Zertifikat von A-Trust garantiert dabei maximale Sicherheitsstandards, die allen EU-Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen entsprechen.
Diese digital signierten Dokumente können jederzeit auf Datenintegrität ("Wurde das Dokument nach der Unterzeichnung verändert?") und auf Authentizität ("Wer hat unterzeichnet?") überprüft werden.
Überprüfung der elektronischen Signatur
Über die folgende Adresse kann das Dokument online verifiziert werden: https://pruefung.signatur.rtr.at/
Als Alternative können Sie eine Überprüfung mit Adobe Reader oder Adobe Acrobat direkt am Endgerät durchführen. Das dazu notwendige Plugin ist unter https://www.a-trust.at/pdfplugin erhältlich.
Amtssignatur im Sinne des Signaturgesetzes idgF
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur), die auf elektronischen Dokumenten aufgebracht wird. Sie ist im elektronischen Dokument durch autorisierte Prüfstellen prüfbar und wird im Ausdruck visuell durch die Bildmarke (vergleichbar einem „Rundstempel“), Angaben zur Prüfung der Signatur und einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Dadurch ist für die Empfängerin bzw. den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten öffentlichen Einrichtung handelt.
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG.
Die Universität Graz verwendet für im elektronischen Wege amtlich signierte Dokumente diese Bildmarke.

Amtlich signierte Dokumente werden entsprechend dem folgenden Muster erstellt:
Die alphanumerische Zeichenkette in der Fußzeile ist ein zufällig generierter Code und dient der Identifikation der Seitenzusammengehörigkeit.
Die Amtssignatur kann unter https://pruefung.signatur.rtr.at/ überprüft werden.
